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Wer ein Haus bauen möchte, sollte nicht nur gut planen und über ausreichend Baukapital verfügen, sondern sich vor allem rechtzeitig über die Pflichten von Bauherren informieren. Ansonsten können unnötige Überraschungen den Hausbau verzögern, im schlimmsten Fall sogar zum Erliegen bringen. Welche Unterlagen sind also notwendig und welche Behörde ist für die Ausstellung verantwortlich?
Ein wichtiges Dokument ist der Bebauungsplan. Diesen gibt es beim zuständigen Stadt- und Bauplanungsamt.
Ebenso sollte eine erste Entwurfsskizze des Bauobjektes vorliegen. Architekten, Bauingenieure, Bauträger oder auch Anbieter von Fertighäusern können weiterhelfen. In diesem Fall ist es ausschlaggebend, für welchen Baupartner man sich entscheidet.
Den Grundbuchauszug verwaltet das jeweilige Amtsgericht. Banken wollen diesen zum Beispiel immer vorgelegt bekommen.
Die Bank, die für den Hausbau die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen soll, verlangt neben dem Grundbuchauszug und den Bauunterlagen auch einen Nachweis über das eigene Kapital. Die Anforderungen und Bedingungen sind von Bank zu Bank verschieden.
Das Bauaufsichtsamt ist für die Ausstellung des Bauantrages verantwortlich. Der Baupartner, beispielsweise der Architekt oder der Bauträger, stellen hierfür alle wichtigen Dokumente zusammen. Dazu gehören unter anderem Beschreibungen und Berechnungen des Bauobjektes sowie die Planunterlagen. |