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Wer ein Eigenheim bauen möchte, der braucht in der Regel auch einen Baupartner. Für die individuelle Hausplanung bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Architekten an. Qualifizierte Architekten sind in der Architektenliste der Architektenkammer eingetragen. Die Bezahlung erfolgt nach einer Honorarordnung.
Architekten besitzen keine gewerblichen Interessen. Sie versuchen die Bedürfnisse ihres Bauherrn zu 100 Prozent zu erfüllen. Bauherr und Architekt arbeiten eng zusammen, wobei der Architekt gleichzeitig Berater, Planer und Treuhändler ist. Von den ersten Entwürfen bis zur endgültigen Planung ist er dabei. Zudem begleitet und überwacht er den gesamten Bauprozess.
Bauherren gehen mit einem Architekten einen rechtsverbindlichen Werksvertrag ein. Bauherren sind allein verantwortlich für den gesamten Bauprozess, Architekten fungieren als Erfüllungsgehilfen. Für eigene Fehler müssen sie jedoch fünf Jahre haften.
Wer die Verantwortung beim Häuserbau nicht allein tragen will, der sucht sich einen Bauträger. Der Käufer erwirbt vom Bauträger das Eigentum am Grundstück und Haus. In der Regel zu einem Festpreis. Bei der Auswahl eines Bauträgers ist zu achten, dass dieser zahlungsfähig ist und über gute Referenzen verfügt. Referenzobjekte selbst ansehen und mit Referenzgebern persönlich reden kann bei der Entscheidungsfindung helfen.
Laut Bauträgervertrag haftet der Bauträger fünf Jahre für alle Mängel. Beim Vertrag ist es zudem wichtig, dass nicht nur die werkvertragsrechtlichen Verpflichtungen, sondern auch die öffentlich rechtlichen Vorschriften der Makler- und der Bauträgerverordnung aufgelistet sind. Weitere Vertragspunkte: Der Kostenplan, eine genaue Baubeschreibung, Höhe des Pauschalpreises, Zahlungsbedingungen, eine Baudokumentation, Fristen und Gewährleistungen, die Baugenehmigung, der Übergang des Eigentums an Grund und Haus sowie die Höhe des Kostenbeitrags für die Erschließung an die Gemeinde. |