Ein Grundstück kaufen bedeutet Eigentum erwerben. Eigentümer tragen immer das volle Risiko. Daher ist es wichtig sich vorab gründlich über das Grundstück sowie über die einzelnen Vertragspunkte im Kaufvertrag zu informieren.
Der Boden des Grundstücks könnte mit giftigen Schadstoffen belastet sein. Ein geologisch-hydrologisches Bodengutachten schafft Klarheit.
Wegerechte klären. Gehören diese zum Beispiel dem Nachbarn, kann er sie auch bei Bedarf in Anspruch nehmen. Das könnte die Hausplanung zu Änderungen zwingen.
Finanzielle Belastungen beziehungsweise Forderungen auf das Grundstück rechtzeitig abklären. Dazu zählen unter anderem: Hypotheken, Grundschulden, nicht gezahlte Steuern oder Erschließungskosten. Sind tatsächlich Lasten vorhanden, müssen diese vom Grundstückskaufpreis abgezogen werden.
Stichwort Grundbuch. In diesem sind Flurnummer und Flurstücksnummer verzeichnet, die das zu erwerbende Land identifizieren. Diese Nummern gehören in den Kaufvertrag. Im Grundbuch ist zudem aufgeführt, ob der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer des Grundstücks und somit überhaupt verkaufsberechtigt ist.
Bei der Baubehörde nachfragen, ob auf dem Grundstück gebaut werden darf. Nicht dass es sich nur um reines Ackerland oder um ein Bauerwartungsland handelt. Dies würde den zeitlichen Bauplan erheblich verzögern.
Sollte ein Bebauungsplan vorhanden sein, kann der künftige Bauherr darauf erkennen, wie gebaut werden darf. Dies sollte ein Fachmann wie beispielsweise ein Architekt übernehmen.
Den Kaufvertrag zum Grundstück detailliert prüfen. Bestenfalls einen Anwalt zur Prüfung beauftragen. Immobilien-Kaufverträge müssen in Deutschland immer notariell beglaubigt sein. Für diese Kaufverträge existiert kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Notare können auf Anfrage zwar beraten, sind aber eine neutrale Instanz für Käufer und Verkäufer. Den Vertrag daher erst unterschreiben, wenn alles zu 100 Prozent stimmig ist.
Beim Kaufvertrag auf folgende Punkte achten: Wann und wie soll das Eigentum am Grundstück dem Käufer konkret übergeben werden? Welche Zahlungsbedingung wird angeboten? Ist eine Mängelhaftung vorhanden?
Vom Vertrag zurücktreten geht nur dann, wenn der Verkäufer die Mängel kannte und diese absichtlich verschwiegen hat. Ihm dies nachzuweisen kann nervenaufreibend sein. Sollte der Käufer vor Gericht Recht bekommen, heißt es noch lange nicht, ob der Verkäufer überhaupt zahlungsfähig ist.
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